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Preise & Öffnungszeiten im Alpenbad Pfronten

Mitteilung zur Schließung des Alpenbads

Liebe Freunde des Schwimmsports, liebe Gäste des Alpenbad Pfronten,

der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 beschlossen, dass der Betrieb des Alpenbades  mit Ende der Freibadsaison zum 18.09.2023 eingestellt wird. (Hier finden Sie Informationen zur » Eintrittskartenrückgabe/ Erstattung von Eintrittskarten).

In Erwägung vorliegender Gutachten, Inaugenscheinnahmen, Beobachtungen aus Begehungen und der aktuellen Entwicklungen in der Gebäudesubstanz, insbesondere der Statik im Hallenbadbereich, ist festzustellen, dass der Zustand des Bades trotz permanenter Anstrengungen zur Instandhaltung zwischenzeitlich sehr schlecht ist (detaillierte Informationen finden Sie hier: "Alpenbad hat keine Zukunft mehr" (Artikel Pfronten Mosaik, Nr. 85 – 03/2023), Alpenbad - Status Quo (PDF), Bestandsgutachten Alpenbad (PDF)). Ein kurz- und mittelfristiger verkehrssicherer Betrieb der Anlage ist nur noch mittels umfangreicher, aufwendiger und kostspieliger Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten, welche im Rahmen der jährlichen Revisionsarbeiten und ohne spezialisierte Fachfirmen nicht zu leisten sind. Ein mehrmonatiger Sanierungszeitraum wäre anzusetzen gewesen. Die Grundprobleme bzgl. der Zukunftsfähigkeit des Bades, wie Energiekosten, Barrierefreiheit, etc. wären dabei nicht gelöst.

Die Gemeinde Pfronten ist sich dabei bewusst, dass die Entscheidung Konsequenzen für das touristische, gemeinnützige und private Angebot hat und bittet dennoch um Verständnis.

Die Verwaltung ist bereits mit dem Markt Nesselwang und dem ABC Bad in Abstimmung, wie die Lösungen für den organisierten Schwimmsport ab Herbst 2023 aussehen können. Hier möchten wir um etwas Geduld bitten. Wir werden zeitnah über mögliche Angebote informieren.

Den Blick in die Zukunft gerichtet, fließen nun unsere Bemühungen nicht mehr in den Erhalt des maroden Bads. Wir intensivieren jetzt unsere Anstrengungen, um eine zukunftsfähige Lösung für ein Schwimmbad in Pfronten weiter auszuarbeiten und umzusetzen. Zu den nächsten Schritten werden wir fortlaufend informieren.

Eintrittskartenrückgabe/ Erstattung von Eintrittskarten

Zum 18.09.2023 stellt das Alpenbad Pfronten den Badebetrieb ein. Der Gemeinde Pfronten ist bewusst, dass diese Entscheidung Konsequenzen für das touristische, gemeinnützige und private Freizeitangebot zur Ausübung des Schwimmsportes hat. Mit der Schließung des Bades gilt es zahlreiche Themen zu klären, wie auch die Abwicklung von Dauerkarten und gültigen Eintrittskarten im Alpenbad, welche ab dem 18.09.23 nicht mehr verwendbar sein werden.

Grundlage des Betriebs des Alpenbad Pfronten, ist die gültige Fassung der Haus -und Badeordnung für das Hallenbad, sowie die beheizten Freibäder der Gemeinde Pfronten, welche u.a. die beim Verkauf/ Kauf von Eintrittskarten entstehenden Rechte und Pflichten für die Geschäftsparteien (Badbetreiber vs. Badegast) regelt. Die aktuell gültige Fassung der Haus- und Badeordnung ist auf der Internetseite der Gemeinde Pfronten unter rathaus.pfronten.de/ortsrecht/satzungen-verordnungen/10-haus-und-badeordnung-fuer-das-hallenbad-und-die-beheizten-freibaeder-der-gemeinde-pfronten/ abrufbar.

Grundsätzlich ist gemäß § 3 Absatz 16 und 17 der Haus- und Badeordnung keine Rückerstattung von erworbenen Eintrittskarten vorgesehen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.07.2023 wurde jedoch beschlossen, dass auf Antrag der Alpenbad-Jahreskarten-Besitzer die taggenaue Rückerstattung der Kosten nach Schließung des Alpenbades erfolgen wird.

Die Alpenbad-Mehrfacheintrittskarten betreffend, ist ebenfalls eine Rückerstattung vorgesehen, welche nach Antragstellung durch den Kartenbesitzer durch die Gemeinde Pfronten abgewickelt wird.

Der Antrag zur Kartenrückerstattung ist mittels des bereitgestellten Antragsformulars (Eintrittskartenrückgabe/ Erstattung von Eintrittskarten PDF) für jede Eintrittskarte einzeln zu stellen, indem das Formular ausgefüllt und unterschrieben mitsamt der Eintrittskarte bis einschließlich zum 30.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Pfronten (Einwohnermeldeamt bzw. Büro Freizeiteinrichtungen Zi. 13) abgegeben wird. Die Abgabe des Antrags inkl. der Eintrittskarte wird von der Gemeinde Pfronten quittiert.

Das Antragsformular erhalten Sie hier: